Verordnungen
Die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Elbe-Elster ist für die Mehrheit der Gemeinden bindend.
Ausnahmen bilden: Amt Röderland, Amt Plessa und Amt Schlieben. Diese Gemeinden haben für den Innenbereich eine eigene Satzung. Für den Außenbereich gelten, auch dort, die Regelungen des Landkreis Elbe-Elster.
Auskünfte erteilen die Ordnungsämter oder die Untere Naturschutzbehörde in Herzberg /Elster, Frau Angela Wilde.
Einige Formulare stellen wir an dieser Stelle zum Download bereit.
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